Personen, bei denen ein erhöhter Betreuungsaufwand durch den Medizinischen Dienst festgestellt wurde, können Leistungen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz in Anspruch nehmen. Wir rechnen die Betreuungsstunde je nach Aufwand und Tageszeit der Betreuung ab. Hierfür machen wir gern ein Angebot.

Was für Leistungen werden erbracht?

Pflegebedürftige, die zum berechtigten Personenkreis wie oben angegeben gehören, können zu den normalen Pflegeleistungen zusätzliche Betreuung in Anspruch nehmen. Dafür erhalten sie auf Antrag pro Monat 100 € bis zu 200 € (1200 € bis zu 2400 € / Jahr). Dieses Geld ist zweckgebunden und dient der Kostenübernahme bei der Beanspruchung der folgenden Leistungen:

  • Tag- oder Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Pflegemaßnahmen, jedoch nur im Fall von „besondere[n] Angebote[n] der allgemeinen Anleitung und Betreuung“, denn alle anderen Kosten werden bereits durch die Pflegeversicherung gedeckt
  • Landesrechtlich anerkannte niedrigschwellige Betreuungsangebote  

Für diese zusätzlichen Gelder muss ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse vorliegen, beziehungsweise bei dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen.

Die Pflegekasse, beziehungsweise -versicherung kann auf Anfrage eine Liste zur Verfügung stellen, auf der alle qualitätsgesicherten Betreuungsangebote stehen, deren Leistungen sie finanzieren kann.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung. Sprechen Sie uns an.